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Anfrageverfahren

Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20. Dezember 1999 wurde ein gesondertes Anfrageverfahren zur Statusfeststellung Erwerbstätiger eingeführt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Statusfeststellungsverfahren".

Quelle: Experten-Lexikon der DRV